Jugendordnung
Jugendordnung des Badminton Verein 69 § 1 Name und Mitgliedschaft Mitglieder der Jugendabteilung des BV 69 sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung. § 2 Aufgaben Die BV 69 Jugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der BV […]
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